FAQ · Eigentum & Kündigung
Eigentum, Kündigung und Übernahme
Antworten zu Domain, Inhalten, Nutzungsrechten und dem Ablauf nach Vertragsende Ihrer Website.
Häufige Fragen
Die Domain wird auf den Namen des Kunden registriert. Der Kunde bleibt Domaininhaber und kann die Domain nach Vertragsende zu einem anderen Anbieter übertragen. Für die Freigabe der Domain wird keine zusätzliche Ablöse berechnet. Bereits angefallene oder offene Domainkosten bleiben davon unberührt.
Alle vom Kunden bereitgestellten Inhalte bleiben Eigentum des Kunden. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Videos, Logos, Produktdaten und Dokumente. Mit der Bereitstellung bestätigt der Kunde, dass er die erforderlichen Rechte besitzt und die Inhalte für die Website verwendet werden dürfen.
Für individuell im Rahmen des Vertrags erstellte Texte, Grafiken und Bilder erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte. Ob diese ausschließlich oder nicht ausschließlich gelten und ob bearbeitbare Ausgangsdateien enthalten sind, wird im Angebot festgehalten.
Individuell erstellte Gestaltungselemente dürfen nach vollständiger Bezahlung entsprechend den vereinbarten Nutzungsrechten verwendet werden. Standardlayouts, Templates, wiederverwendbare Komponenten, das Website-System und allgemeine Gestaltungselemente bleiben Bestandteil des eingesetzten Systems und werden während der Vertragslaufzeit zur Nutzung bereitgestellt.
Das Website-System, wiederverwendbare Komponenten, interne Werkzeuge und allgemeiner Quellcode bleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Individuell entwickelter Quellcode wird nur übertragen, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
Eigene Inhalte, Medien und Daten können grundsätzlich mitgenommen werden. Sie werden auf Wunsch in einem üblichen und technisch verfügbaren Format bereitgestellt. Eine vollständig funktionsfähige Übernahme einschließlich Design, Quellcode und Datenbank ist möglich, sofern die verwendeten Systeme und Lizenzen dies erlauben. Bedingungen und Übernahmepreis werden im Angebot genannt.
Nicht in jedem Fall. Die Website kann vom Hosting, Website-System, bestimmten Plugins oder externen Diensten abhängig sein. Vor einer Übernahme wird erklärt, welche Bestandteile übertragbar sind und welche ersetzt oder neu lizenziert werden müssen.
Eine Kaufoption gilt, wenn sie Bestandteil des individuellen Angebots ist. Der Übernahmepreis und die enthaltenen Bestandteile werden dort festgehalten. Nicht übertragbare Lizenzen, externe Dienste und allgemeine Systemkomponenten sind ausgenommen.
Nach Vertragsende bleibt die Website 30 Tage erreichbar. Diese Übergangszeit kann für einen Anbieterwechsel, Export oder eine Übernahme genutzt werden. Danach wird die Website deaktiviert. Eine längere Bereitstellung kann kostenpflichtig vereinbart werden.
Übertragbare Inhalte und Daten können bis spätestens 30 Tage nach Vertragsende angefordert werden. Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Inhalte, Bilder und Dokumente werden in einem technisch verfügbaren und üblichen Format bereitgestellt. Strukturierte Daten können beispielsweise als CSV-, JSON-, XML- oder Datenbankexport übergeben werden. Ein Export garantiert nicht, dass die Website ohne Anpassungen bei einem anderen Anbieter betrieben werden kann.
Wenn E-Mail-Adressen über uns verwaltet werden, unterstützen wir auf Wunsch bei der Übertragung. Vorhandene E-Mails können, soweit technisch möglich, exportiert oder migriert werden. Kosten und Leistungsumfang werden vorab vereinbart.
Kontakt-, Kunden-, Bestell- und Formulardaten können innerhalb der vereinbarten Frist exportiert werden, soweit dies technisch und datenschutzrechtlich zulässig ist. Danach werden personenbezogene Daten nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
Drittanbieter wie Analyse-, Newsletter-, Zahlungs- oder Buchungssysteme sowie Plugins, Stockfotos und Schriftarten können eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Accounts auf den Namen des Kunden bleiben beim Kunden. Eigene Accounts des Anbieters und nicht übertragbare Lizenzen können nach Vertragsende nicht weitergenutzt werden.
Der Kunde erhält Zugangsdaten zu Accounts, die auf seinen Namen eingerichtet wurden. Interne Administrationszugänge, Serverkonfigurationen und Accounts, über die mehrere Projekte verwaltet werden, werden nicht herausgegeben. Bei einer Übernahme werden die erforderlichen Zugänge im vereinbarten Umfang eingerichtet.
Backups werden 30 Tage nach Vertragsende aufbewahrt und anschließend im Rahmen der regulären Löschprozesse entfernt, sofern keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen. Eine spätere Wiederherstellung kann nicht garantiert werden.
Ja. Die Domainübertragung und ein vereinbarter Standardexport werden entsprechend dem Angebot durchgeführt. Weitergehende Leistungen wie Installation, technische Anpassungen, DNS-Änderungen oder E-Mail-Migrationen können nach Aufwand oder zu einem Festpreis berechnet werden.
Kurze Unterbrechungen bei Domain-, DNS-, E-Mail- oder Hostingwechseln können technisch nicht immer ausgeschlossen werden. Der Wechsel wird so geplant, dass Ausfallzeiten möglichst gering bleiben. Für Systeme oder Arbeiten externer Anbieter kann keine Verantwortung übernommen werden.
Zusätzliche Leistungen, kostenpflichtige Übernahmen und Migrationen werden nach Begleichung der dafür fälligen Beträge durchgeführt. Der Umgang mit offenen Rechnungen richtet sich im Übrigen nach dem Vertrag und den gesetzlichen Vorgaben.
Das Projekt wird nur dann als Referenz verwendet, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder der Kunde zugestimmt hat. Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht.
Alle projektspezifischen Bedingungen werden vor Vertragsabschluss im Angebot aufgeführt. Bei Abweichungen zwischen der allgemeinen FAQ und dem individuellen Vertrag gelten die Vereinbarungen des Vertrags.
Noch Fragen zu Eigentum oder Kündigung?
Wir klären Domain, Nutzungsrechte und Übernahme vor Vertragsabschluss transparent im Angebot.
